Es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Schweiz belegene Immobilien im Nachlass eines deutschen Erblassers befinden, auch wenn der Erwerb von Immobilieneigentum durch Ausländer in der Schweiz grundsätzlich beschränkt ist, Art. 1 BewG.[63] Das Grundbuch kann somit eine weitere wichtige Informationsquelle zur Ermittlung des Nachlassbestandes oder eines Pflichtteilsanspruchs sein.

In der Schweiz gibt es kein zentrales Grundbuch.[64] Das Grundbuch wird durch die Grundbuchämter in den jeweiligen Kantonen geführt, wobei in manchen Kantonen Grundbuchkreise für mehrere Gemeinden zusammen oder ein Grundbuchamt pro Gemeinde vorgesehen sind.[65] In den Stadtgemeinden Winterthur und Zürich bestehen mehrere Grundbuchämter. Für die Grundbuchführung kann anstelle eines eigenen Grundbuchamtes auch ein Notariat zuständig sein, das gleichzeitig als Grundbuch eingesetzt ist.[66]

[63] Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1983 (Stand: 1.3.2013).
[64] Liste der Adressen der Grundbuchämter: https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/wirtschaft/grundbuch/liste-grundbuch-behoerden-d.pdf.
[65] Die Kantone Uri, Zug, Nidwalden, Glarus, Basel-Stadt, Schaffhausen Appenzell Innerrhoden und Genf besitzen ein einziges kantonales Grundbuchamt.
[66] Z.B. im Kanton Zürich (§ 1 lit. b Notariatsgesetz).

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