Durch das Gesetz vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) in der Fassung des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2018) wurde mit Wirkung zum 1.1.2016 § 945a ZPO eingefügt.

Nach der Legaldefinition in § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO sind Schutzschriften vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung.

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