(EuG, Urt. v. 15.3.2018 – T-1/17) • Der Wortbestandteil "La Mafia" lässt den Verkehr offenkundig an den Namen einer kriminellen Organisation denken, die für besonders schwerwiegende Verstöße gegen die öffentliche Ordnung verantwortlich ist. Er ist deshalb als Europäische Marke nicht eintragungsfähig. Hinweis: Damit erklärte das EuG die in Spanien für eine Restaurantkette eingetragene Marke "La Mafia se sienta a la mesa" (zu Deutsch: "Die Mafia setzt sich zu Tisch") für nichtig. Trotz des beabsichtigten Bezugs zum Spielfilmklassiker "Der Pate" sei hier ein Verstoß gegen die guten Sitten anzunehmen.

ZAP EN-Nr. 262/2018

ZAP F. 1, S. 419–419

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge