Eine erste Bilanz der im Februar 2016 von der Europäischen Kommission gestarteten Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) für die Wahrnehmung der alternativen Streitschlichtung (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 3/2016, S. 106) zeigt bereits den Erfolg der Plattform: Wie die Europäische Kommission im März meldete, wurden bereits über 24.000 Mal Beschwerden von Verbrauchern gegen Online-Händler eingereicht, ein Drittel davon betrifft grenzüberschreitende Käufe in Onlineshops. Bei den meisten Beschwerden ging es um Bekleidung und Schuhe, Flugtickets und Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Die OS-Plattform leitet Streitigkeiten, die ihr vorgelegt werden, an eine der bis jetzt 260 zertifizierten alternativen Streitbeilegungsstellen weiter, die auf der Grundlage der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten eingerichtet wurde (vgl. zu dem Schlichtungsverfahren näher Ring ZAP F. 2, S. 623 ff.). Ein interessanter Aspekt aus dem Kommissionsbericht ist, dass es oft für Unternehmer schon Anreiz genug war, die Streitigkeit beizulegen, wenn Verbraucher die Plattform überhaupt nutzten.

Die EU-Kommission hat angekündigt, bis Ende 2017 einen ersten ausführlichen Bericht über die Funktionsweise der Plattform zu erstellen. Sie plant für 2017 weitere Maßnahmen, um mehr Unternehmer zur Mitarbeit zu bewegen und die Plattform bei Verbrauchern bekannter zu machen. Darüber hinaus wird die Kommission die Benutzerfreundlichkeit der Plattform verbessern und überwachen, ob die Händler sich an ihre Verpflichtung halten, einen Link zu der Plattform auf ihrer Webseite bereitzustellen.

[Quelle: EU-Kommission]

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