Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig ist, will die Bundesregierung die Patientensicherheit erhöhen und zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in den Kliniken verbessern. Ein entsprechendes Gesetz hat das Kabinett Anfang April beschlossen.

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) werden beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Pflegepersonaluntergrenzen in zuvor von ihnen festgelegten Bereichen im Krankenhaus bis zum 30.6.2018 verbindlich zu vereinbaren. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, setzt das Bundesgesundheitsministerium die Pflegepersonaluntergrenzen per Rechtsverordnung selbst fest.
  • Das Bundesgesundheitsministerium sowie auch ein Beauftragter der Bundesregierung begleiten die Festlegung der Personaluntergrenzen in einem engen fachlichen Austausch. Zudem werden weitere maßgebliche Verbände und auch die Krankenhausgewerkschaften eingebunden.
  • Um Personalverlagerungen zu vermeiden, müssen Krankenhäuser zudem die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden künftig über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informieren und dies auch in den Qualitätsberichten veröffentlichen. Es werden verbindliche Vergütungsabschläge eingeführt, wenn die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden, sowie weitere Maßnahmen, für den Fall, dass die Personaluntergrenzen durch einzelne Krankenhäuser nicht erfüllt werden. Zudem werden notwendige Ausnahmevorschriften und Übergangsregelungen vorgesehen.
  • Die Wirkung der Pflegepersonaluntergrenzen soll anschließend bis zum 31.12.2022 wissenschaftlich evaluiert werden.
  • Ab 2019 soll der bereits im laufenden Jahr eingeführte Pflegezuschlag um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren wird bis einschließlich 2021 an der Nachweispflicht beim Pflegestellen-Förderprogramm festgehalten, damit die bisher geförderten Stellenzahlen beibehalten werden.

Mit diesen Regelungen wurden die Ergebnisse der Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" aus dem Bundesgesundheitsministerium vom März dieses Jahres umgesetzt.

[Quelle: BMG]

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