Anfang Mai ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen das Energierecht sowie das Arbeits- und das Sozialrecht. Im Einzelnen:

  • Bußgeldbewehrung für die Pflicht zur Ausweisung von Energiekennzahlen

Bereits seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von "A+" ("energetisch sehr gut") bis "H" ("energetisch sehr schlecht"). Das gilt auch für Immobilienanzeigen; auch hier müssen die Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten sein. Neu ist nun, dass Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 EUR geahndet wird. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung aus dem Mai 2014.

  • Assistierte Ausbildung in Betrieben

Mit einer sog. Assistierten Ausbildung sollen benachteiligte junge Menschen über ihre gesamte Ausbildungszeit an einem betrieblichen Ausbildungsplatz individuell gefördert werden. Zu diesem Zweck erhalten sie z.B. Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, was auch für die Ausbildungsbetriebe von Interesse ist. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die "Assistierte Ausbildung" erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an.

  • Versicherungsfreiheit für "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, die vom neuen Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" gefördert wird, wird von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Jahren und startet im Frühsommer 2015.

  • Frauenquote für Führungspositionen

Das neue Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (vgl. dazu näher ZAP Anwaltsmagazin 3/2015, S. 113) ist jetzt in Kraft getreten. Ab 2016 müssen danach Großunternehmen und Öffentlicher Dienst die 30-prozentige Quote sukzessive einführen.

[Quelle: Bundesregierung]

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