(OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.2.2018 – 1 U 112/17) • Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer i.d.R. darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb stillsteht, und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist, entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren. Von einem Rettungswagen, der unter Inanspruchnahme von Sonderrechten trotz Rotlicht in eine Kreuzung einfährt, geht eine hohe Gefährdung aus, da die anderen Verkehrsteilnehmer sich erst auf diese unvermittelt geschaffene Verkehrssituation einstellen müssen.

ZAP EN-Nr. 224/2018

ZAP F. 1, S. 369–369

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge