(EGMR, Urt. v. 19.10.2017 – Individualbeschwerde-Nr. 71233/13) • Ein Unterlassungsanspruch gegen einen Bericht über Korruptionsermittlungen kann nicht auf die Verletzung des Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Recht auf Achtung der Privatsphäre) gestützt werden, wenn der betreffende Zeitungsartikel auf hinreichend glaubhafte Quellen gestützt ist, der Verfasser seine journalistischen Pflichten und Verantwortlichkeiten erfüllt hat und ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung besteht. Hinweis: Die Beschwerde betraf die Veröffentlichung eines Zeitungsartikels auf der Website der New York Times. In dem Artikel wurde der deutsche Beschwerdeführer namentlich genannt; außerdem wurden ihm, gestützt auf Berichte des FBI und europäischer Strafverfolgungsbehörden, Verbindungen zur russischen organisierten Kriminalität unterstellt. Unterlassungsbegehren vor deutschen Gerichten hatten keinen Erfolg. Allerdings hatte der BGH zur Frage der Zulässigkeit festgestellt, dass ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch gegen einen im Ausland erschienenen Artikel durchaus in die Zuständigkeit der deutschen Gerichte fallen kann, wenn die Online-Version der Zeitung von Deutschland aus abrufbar ist und die darin enthaltene Veröffentlichung angesichts der Erwähnung eines Deutschen einen direkten Bezug zu Deutschland hat.

ZAP EN-Nr. 244/2018

ZAP F. 1, S. 374–374

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge