Die 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltskammer beim BGH verzeichneten zum 1.1.2018 insgesamt 165.857 Mitglieder, davon 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg um 0,18 %.

Damit bestätigt sich der Trend der vergangenen Jahre, in denen der Zuwachs stets abgenommen hatte. Von 2016 auf 2017 hatte sich die Anzahl der Mitglieder noch um 0,42 % erhöht. Zum 1.1.2015 war der Zuwachs erstmals auf unter 1 % gefallen.

Die Statistik zeigt auch, dass sich die Zusammensetzung der Mitglieder im Jahr 2017 weiter verschoben hat. Der Anteil der klassischen – niedergelassenen – Rechtsanwälte ging von zuvor 154.711 auf nunmehr knapp 150.000 zurück. Die Zahlen der als reine Syndikusrechtsanwälte bzw. als Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt (sog. Doppelzulassung) zugelassenen Mitglieder stiegen dagegen deutlich an (von 957 auf 1.975 bzw. von 8.738 auf 12.079). Damit macht die Gesamtzahl von 14.054 Syndikusrechtsanwälten mittlerweile einen Anteil von 8,5 % an den insgesamt 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus. Berücksichtigt man, dass die in Unternehmen und Verbänden tätigen Syndikusanwälte noch über eine alte Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung Bund verfügen und daher noch keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragt haben, dürfte der Anteil der Syndikusrechtsanwälte bundesweit sogar bei gut 20–25 % liegen.

Spitzenreiter, was den Mitgliederzuwachs angeht, ist die Rechtsanwaltskammer München, die eine Zunahme von 1,18 % verzeichnete. Schlusslichter sind hingegen die Kammern in Mecklenburg-Vorpommern (- 2,26 %) und Sachsen (- 2,27 %). Insgesamt haben 17 Rechtsanwaltskammern einen Rückgang ihrer Mitglieder zu verzeichnen, nur 11 Kammern einen Zuwachs.

Die größte Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München mit 21.665 Mitgliedern, die kleinste ist Zweibrücken mit 1.433 Mitgliedern. Besonders interessant ist dabei, dass die sieben größten Rechtsanwaltskammern, mit über 10.000 Mitgliedern insgesamt, jetzt 62,9 % aller Rechtsanwälte vertreten (104.407 von 165.857), die übrigen 17 regionalen Kammern dagegen nur die restlichen 37,1 %.

[mwh]

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