Die Finanzrechtsprechung hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit Fragen der Lohnversteuerung von Beiträgen zu Berufshaftpflichtversicherungen befasst, wenn der Arbeitgeber diese Beiträge seinen angestellten Rechtanwältinnen und Rechtsanwälten erstattet. Dabei geht es um die Fragen, ob diese Erstattung einen geldwerten Vorteil darstellt und ob sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt Praxishinweise ausgearbeitet, die einen Überblick über die verschiedenen judizierten Fallkonstellationen geben. Die Hinweise gehen u.a. auf die Rechtsanwalts-GmbH, die klassische GbR-Kanzlei und die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ein. Erhältlich sind die "Handlungshinweise" des Ausschusses Steuerrecht mit Stand März 2017 auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/handlungshinweise-lohnverstg_beitraege_berufshaftpfltversg_maerz_2017.pdf .

[Quelle: BRAK]

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