Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte abgeschafft werden. Dies ist eine Forderung des diesjährigen Strafverteidigertags, der Ende März in Bremen stattfand. Rund 800 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hatten sich zusammengefunden, um aktuelle Fragen des Strafrechts zu diskutieren und Empfehlungen an die Politik auszusprechen.

Ihre Forderung nach Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe begründeten die Teilnehmer damit, dass dies eine unmenschliche Strafe sei. Jeder Mensch müsse die Chance haben, in die Gesellschaft zurückzukehren. Auch die Reform des Mordtatbestands mahnten die Juristen an, ein entsprechender Gesetzentwurf liege seit längerem schon im Bundesjustizministerium (s. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 452).

Des Weiteren empfehlen die Strafrechtler, das Recht der Pflichtverteidigung zu reformieren, die U-Haft neu zu ordnen, die strafprozessuale Hauptverhandlung zu dokumentieren, im Ermittlungsverfahren u.a. die audiovisuelle Aufzeichnung polizeilicher Vernehmungen einzuführen sowie die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen, die lediglich mittellose Menschen treffe. In ihrer Abschlusserklärung appellierten die Strafverteidiger – Bezug nehmend auf die Silvesternacht in Köln und die jüngsten terroristischen Anschläge in Europa – an die Politiker, nicht ständig neue Straftatbestände zu erfinden; ein solches Verhalten gefährde die Freiheitsrechte der Bürger und den Rechtsstaat.

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