(BFH, Urt. v. 3.12.2015 – V R 43/13) • Digitale oder elektronische Sprachwerke (eBooks) sind keine Bücher i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG. Sie unterliegen daher nicht der Steuerermäßigung für die Vermietung von Büchern. § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a UStG ist richtlinienkonform einschränkend auszulegen. Das Tatbestandsmerkmal "Bücher" setzt einen physischen Träger voraus, auf dem das Buch materialisiert ist. Die Einschränkung des Begriffs "Bücher" auf Schriftwerke, die auf einem physischen Träger materialisiert sind, ist mit dem Wortlaut der Norm vereinbar. Bei der Einführung der Steuerermäßigung für "Bücher" waren nur Bücher in Papierform, also solche auf einem physischen Träger, im Handel. Der Wortlaut der Norm zwingt deshalb nicht dazu, aufgrund einer technischen Entwicklung neue Erscheinungsformen von Schriftwerken unter diesen Begriff zu fassen.

ZAP EN-Nr. 320/2016

ZAP 8/2016, S. 404 – 405

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