(OLG Hamm, Beschl. v. 26.1.2016 – 1 Ws 8/16) • Der der deutschen Sprache nicht mächtige Angeklagte, der einen Verteidiger hat, hat keinen Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils in seine Muttersprache.

ZAP EN-Nr. 324/2016

ZAP 8/2016, S. 405 – 405

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