Differenzierter, wenn nicht sogar völlig anders, ist die Tätigkeit der ADAC-Vertragsanwälte/Syndikusanwälte zu bewerten: Diese Rechtsanwälte beraten zu Sonderkonditionen Mitglieder des ADAC. Ihre Tätigkeit ist nicht anders zu beurteilen als die Beratung von Mietervereinen, Haus- und Grundbesitzervereinen sowie vergleichbaren Institutionen.
Hinweis:
Es gibt zwar auch eine ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung, die jedoch unabhängig von dem Automobilclub ADAC agiert. Die Beratung durch ADAC-Vertragsanwälte erfolgt völlig unabhängig und orientiert sich ausschließlich an der Verpflichtung, ADAC-Mitglieder optimal zu beraten und zu vertreten.
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