(SG München, Urt. v. 11.12.2014 – S 15 R 1890/14) • Ein Rechtsanwalt, der bei einer Steuerberatungsgesellschaft als steuerberatender Anwalt für die Beratung der Steuermandanten angestellt ist und hierfür gem. § 3 Nr. 1 StBerG seine Anwaltszulassung benötigt, ist nicht als Syndikusanwalt einzuordnen. Ein solcher Anwalt ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI für die Beschäftigung bei der Steuerberatungsgesellschaft von der Versicherungspflicht zu befreien.

ZAP EN-Nr. 374/2015

ZAP 8/2015, S. 415 – 416

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