(AGH Hessen, Urt. v. 8.12.2014 – 1 AGH 7/14) • Die Eigenveröffentlichung einer Darstellung und Analyse von Rechtsprechung auf der eigenen Homepage spricht nicht per se gegen ein "wissenschaftliches Publizieren" und damit gegen eine Fortbildung i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet der Rechtswissenschaften, für das der Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung führt.

ZAP EN-Nr. 373/2015

ZAP 8/2015, S. 415 – 415

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