(OLG München, Beschl. v. 15.1.2020 – 24 U 1530/19) • Wird durch einen Vergleich ein Anspruch der Klagepartei gegen einen Dritten mit abgegolten, kann dies zu einem Vergleichsmehrwert nur führen, wenn der Anspruch zuvor streitig war.
ZAP EN-Nr. 150/2020
ZAP F. 1, S. 296–296
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