(OLG Frankfurt, Urt. v. 2.2.2017 – 6 U 209/16) • Eine Werbeanzeige kann geeignet sein, bei dem angesprochenen Publikum eine relevante Fehlvorstellung über die Qualität des über diesen Link erreichbaren Warenangebots hervorzurufen. Dies ist der Fall, wenn bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der „google“-Trefferliste eine Anzeige mit einem Linkhinweis erscheint, der als Subdomain diese Marke enthält, der Link jedoch auf eine Webseite führt, in der überwiegend Waren anderer Marken angeboten werden. So werden die Nutzer in relevanter Weise irregeführt.

ZAP EN-Nr. 197/2017

ZAP F. 1, S. 294–294

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