Zum Zeitpunkt des Manuskriptabschlusses stand die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (BT-Drucks 18/8831) am 9.3.2017 auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag. Mit dem Vorhaben will der Gesetzgeber – wie schon mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz (s. dazu den Gesetzgebungsreport 2016, ZAP 6/2016, S. 271, 278) – der enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports Rechnung tragen und dessen Glaubwürdigkeit schützen. Der Gesetzentwurf schlägt die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB-E) und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB-E) vor, weil sich die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten als unzureichend erwiesen hätten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle (§ 265e StGB-E) vor und unter bestimmten Voraussetzungen (§ 265f StGB-E) die Anwendbarkeit des erweiterten Verfalls (§ 73d StGB). Zudem soll für diese Fälle eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden (§ 265e S. 2 StGB-E). Kritiker meinen, dass der Sport seine Integrität selbst gewährleisten müsse, und halten das geplante Gesetz schlicht für überflüssig.

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