Die Kunst des Rechtsanwalts bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags besteht darin, die Interessen trennungswilliger Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den unterschiedlichen juristischen Parametern des Arbeits-, Arbeitsförderungs-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts in Einklang zu bringen. Außerdem muss er die von der Rechtsprechung beständig entwickelten und nach wie vor im Fluss befindlichen Formulierungsnuancen der Vereinbarung stets im Blick haben, die zum Teil höchst unterschiedliche ökonomische Auswirkungen für alle Beteiligten besitzen können.

 

Hinweis:

Ein Muster eines Aufhebungsvertrags enthält Fach 26 – ZAP Anwaltsformulare, vgl. Maaß ZAP F. 26, S. 173.

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