(BGH, Urt. v. 2.2.2017 – IX ZR 91/15) • Der Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der pflichtwidrig eine Forderung des Mandanten hat verjähren lassen, verjährt unabhängig von der Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz des Kostenschadens gegen denselben Rechtsanwalt wegen pflichtwidrigen Führens eines aussichtslosen Prozesses gegen einen Dritten. Damit liegen zwei materiell-rechtliche Ansprüche vor. Die Verjährung des Anspruchs hinsichtlich des Kostenschadens muss gesondert geprüft werden. Der Grundsatz der Schadenseinheit besagt nur, dass derjenige Schaden, der aus einem bestimmten Ereignis erwachsen ist, als einheitliches Ganzes aufzufassen ist.

ZAP EN-Nr. 212/2017

ZAP F. 1, S. 297–297

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge