(BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ZB 656/14) • Nimmt der Ehemann im laufenden Scheidungsverfahren seinen eigenen Scheidungsantrag zurück, bedarf es für einen Scheidungsausspruch keiner erneuten Anhörung der Ehefrau. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eheleute offenkundig seit drei Jahren getrennt leben und keine Anhaltspunkte bestehen, dass auch die Ehefrau von ihrem Scheidungsverlangen abgerückt sein könnte.

ZAP EN-Nr. 229/2016

ZAP 6/2016, S. 286 – 286

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge