Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Ende Februar erneut über die in Unternehmen angestellten Syndici diskutiert. Die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern haben dabei mehrheitlich die Meinung bekräftigt, dass durch eine Neuregelung im SGB VI die durch die Entscheidungen des BSG vom Frühjahr vergangenen Jahres aufgeworfenen Fragen auf sozialversicherungsrechtlichem Weg angemessen gelöst werden können.

In einer Pressemitteilung verlautbarte die BRAK, dass die Hauptversammlung sich in ihrer Sitzung am 27.2.2015 wie angekündigt mit dem Eckpunktepapier des BMJV befasst habe (vgl. zu dessen Inhalt auch ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 50). Vorausgegangen sei eine sorgfältige Analyse des Papiers durch den Berufsrechtsausschuss der BRAK.

Im Ergebnis bleibt die Hauptversammlung dabei, dass die durch die Entscheidungen des BSG entstandenen sozialversicherungsrechtlichen Probleme im Sozialrecht gelöst werden können und müssen. An dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurde kritisiert, es berücksichtige nicht ausreichend:

  • die für die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu erfüllenden Voraussetzungen,
  • den umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt,
  • die Spezifika anwaltlicher Tätigkeiten.

Gleichzeitig signalisierten die Kammerpräsidenten jedoch auch ihre Bereitschaft, sich an der inhaltlichen Diskussion über die vom BMJV angekündigte berufsrechtliche Neuregelung zu beteiligen.

[Quelle: BRAK]

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