Der Deutsche Richterbund hat kürzlich auf die wachsende Gehaltskluft zwischen den in der Justiz beschäftigten Juristen und jenen in der freien Wirtschaft hingewiesen. Er beruft sich dabei auf eine Studie der Kienbaum Consultants International GmbH, wonach sich die Gehälter von Mitarbeitern (ohne Führungsrolle) in der Wirtschaft und in Kanzleien im 25-Jahres-Vergleich etwa verdoppelt haben. Im Vergleich dazu habe der Zuwachs bei den Einkommen für Berufseinsteiger in der Justiz zwischen 1992 und 2017 lediglich 50 % betragen.

Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält, so die Studie, im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 EUR brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach den Zahlen von Kienbaum hingegen im Mittel 87.000 EUR jährlich, während ein Anwalt in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar auf 118.000 EUR pro Jahr kommt.

Der 25-Jahres-Vergleich verdeutliche, so der Richterbund, die Dramatik der Entwicklung: Verdienten junge Richter und Staatsanwälte 1992 noch 10.000 EUR weniger im Jahr als vergleichbare Juristen in Unternehmen, betrage die Differenz heute fast 40.000 EUR. Hinkten die Einstiegsgehälter der Justizjuristen vor 25 Jahren knapp 30.000 EUR hinter den Einkünften in Großkanzleien her, sei der Gehaltsvorsprung der Anwälte heute auf knapp 70.000 EUR pro Jahr gewachsen. Diese Schere entwickle sich im weiteren Berufsleben immer weiter auseinander, da sich die Gehälter bei Anwälten und Unternehmensjuristen mit zunehmender Erfahrung um ein Vielfaches stärker entwickeln würden als bei Richtern und Staatsanwälten.

Angesichts dieser Tendenzen werde es immer schwerer, junge Juristen für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt zu gewinnen, warnte deshalb auch der DRB-Besoldungsexperte Marco Rech. Dabei brauche die Justiz gerade in den nächsten Jahren verstärkt Nachwuchs, weil eine gewaltige Pensionierungswelle auf Gerichte und Staatsanwaltschaften zurolle. Es räche sich nun, dass die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit wiederholt nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen worden seien. Zudem seien Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Auch im Beihilfebereich habe es immer wieder Kürzungen gegeben.

Große Sorgen bereitet es dem Richterbund zudem, dass die Kluft zwischen den Bundesländern bei der Besoldung seit Jahren wächst. So erhielt ein junger lediger Richter oder Staatsanwalt ohne Kinder im Land Baden-Württemberg für die gleiche Arbeit im Jahr 2017 fast 6.000 EUR weniger als sein Kollege im benachbarten Bayern. Im Saarland verdiente der junge Jurist im Justizdienst im Jahr 2017 sogar über 11.000 EUR weniger. "Im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen drohen insbesondere die Länder am Ende der Besoldungstabelle den Anschluss uneinholbar zu verlieren. Der DRB wird deshalb weiterhin entschieden für eine bundeseinheitliche amtsangemessene Besoldung streiten", so Rech.

[Quelle: DRB]

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