Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist auf den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Gegenüber dem Vergleichsvorjahr 2015 ging die Zahl der Mietrechtsprozesse um 5,5 % zurück, im Vergleich zu 2014 sogar um über 9 %. Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist damit in den letzten 20 Jahren um fast ein Drittel gesunken. Dies meldete kürzlich der Deutsche Mieterbund (DMB), der seine Beratungs- und Prozessstatistik für 2016 vorlegte.

Danach standen sich im Berichtszeitraum 246.616 Mal Mieter und Vermieter in Deutschland vor den Amts- und Landgerichten gegenüber. Obwohl die Zahl der Mietrechtsprozesse damit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken ist, blieb gleichzeitig der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch, vermeldete der Mieterbund. Rund 1 Mio. Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine durchgeführt. 97 % aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt – auch ein Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen. Beratungsthema Nr. 1 beim Deutschen Mieterbund bzw. den örtlichen DMB-Mietervereinen waren – wie schon in den Vorjahren – die Betriebskosten. Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen betraf dieses Streitthema. An zweiter Stelle lagen die Wohnungsmängel, gefolgt vom Thema Mieterhöhungen. Letztere stiegen auf mittlerweile 11,5 % aller Beratungen an.

Weitere häufige Beratungsthemen fielen unter das Thema "Allgemeine Vertragsangelegenheiten". Dies waren etwa Fragen zur Mietpreisbremse, zum Bestellerprinzip, zur Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete, zum Auskunfts- und Informationsverlangen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung bis hin zu Fragen der Tierhaltung oder der erlaubten Lautstärke bei einer Feier. Spürbar angestiegen ist in 2016 der Beratungsbedarf zum Thema Modernisierung. Hier sorgten drastische Mietpreissteigerungen infolge vermieterseitig durchgeführter Modernisierungen zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Rechtsberatungen.

Ebenfalls zugenommen haben die Nachfragen der Mieter zu einer Vermieterkündigung der Mietverhältnisse, bei gleichzeitigem Rückgang der von Mietern ausgesprochenen Kündigungen. Dies sei, so der Mieterbund, typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten.

[Quelle: Deutscher Mieterbund]

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