Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen – Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar – setzt die Ableistung eines zweijährigen Vorbereitungsdienstes zwischen der ersten und der zweiten juristischen Staatsprüfung voraus. Auch nicht reglementierte juristische Tätigkeiten stehen i.d.R. nur Volljuristinnen und Volljuristen offen, die den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung absolviert haben. Dies führt dazu, dass aufgrund familiärer Betreuungsaufgaben der juristische Vorbereitungsdienst von Betroffenen nicht selten entweder verzögert oder gar nicht aufgenommen wird.

Um dies zu ändern, hat der Bundesrat eine Änderung des Richtergesetzes vorgeschlagen, die es den Ländern erlauben soll, die vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken. Er setzt darauf, dass die Durchführung eines Teilzeit-Referendariats geeignet wäre, die betroffenen Absolventinnen und Absolventen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und ihnen eine berufliche Perspektive zu eröffnen, die ihrer bisherigen Ausbildung angemessen ist.

Die Bundesregierung unterstützt dieses Anliegen des Bundesrates, künftig auch den juristischen Vorbereitungsdienst für die Teilzeit zu öffnen. In ihrer Stellungnahme zur Gesetzesinitiative legt sie dar, dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für die Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes als bedeutsames Kriterium erachtet. Sie will sogar noch einen Schritt weitergehen als die Ländervertretung und die Einführung des Teilzeit-Referendariats nicht nur über den Weg der vorgeschlagenen sog. Länderöffnungsklausel den einzelnen Ländern freistellen, sondern vielmehr mit Blick auf die Gleichheit bei den Prüfungsanforderungen bundesweit einheitlich regeln. Da sich im Grundsatz somit ein politischer Konsens zwischen Bund und Ländern abzeichnet, dürften wohl in nicht allzu ferner Zukunft die ersten Teilzeit-Referendare in den Ausbildungsstationen vorstellig werden.

[Quelle: Bundesrat]

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