Die sog. Kleine BRAO-Reform, mit der u.a. der Weg für eine allgemeine Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte freigemacht werden soll (vgl. näher ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608), hängt zzt. in den parlamentarischen Beratungen fest. Mehrfach wurde sie in den letzten Wochen von der Tagesordnung von Rechtsausschuss und Bundestag genommen.

Nach der ursprünglichen Planung sollte das "Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" eigentlich bereits Mitte Februar verabschiedet werden. Erarbeitet hatte das Gesetzespaket das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das u.a. auch die Satzungsversammlung der Rechtsanwälte dazu ermächtigen wollte, die allgemeine anwaltliche Fortbildungspflicht zu konkretisieren und Nachweispflichten einzuführen. Wie in der Presse berichtet wurde, gibt es speziell gegen diesen Punkt Widerstand aus den Reihen der Parlamentarier. Insbesondere jüngere Abgeordnete hätten Bedenken dagegen vorgebracht, dass durch die Neuregelung u.a. Berufsanfänger in der Anwaltschaft zeitlich und finanziell über Gebühr belastet werden könnten.

Wegen dieser Differenzen im Bundestag haben sich nun die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins mit gesonderten Schreiben an die Rechtspolitiker in Berlin gewandt und sich noch einmal für die Einführung einer allgemeinen Fortbildungspflicht stark gemacht. "Es wäre außerordentlich lobenswert, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer systemischen Qualitätssicherung erkennt und in das Berufsrecht integriert. Die Anwaltschaft als freier Beruf würde durch die konkretisierte Fortbildungspflicht gestärkt", heißt es etwa im Brief des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg an die Mitglieder des Rechtsausschusses.

[Red.]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge