(BGH, Beschl. v. 1.12.2015 – X B 29/15) • Bestehen vor dem Hintergrund vorhandener Werkstattrechnungen und Tankbelegen Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit eines geführten Fahrtenbuchs, kann zum Nachweis des vollständigen Ausschlusses einer Privatnutzung eines Pkw ein Zeuge hierfür nicht benannt werden, weil nicht sichergestellt ist, dass dieser stets und immer Kenntnis von der Art der Nutzung des Fahrzeugs hatte. Hinweis: Dazu, dass die sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG selbst auf Taxen anwendbar ist, s. BFH, Beschl. v. 18.4.2013 – X B 18/12, NZA 2013, 1344.
ZAP EN-Nr. 207/2016
ZAP 5/2016, S. 217 – 218
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