Frage:

Wie sieht eine vertragliche Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags aus?

Hier darf auf folgendes Muster verwiesen werden:

 

Formulierungsbeispiel:

Ergänzung des Arbeitsvertrags vom (...)

Herr/Frau (...) wird bei der (...)-Gesellschaft in der Organisationseinheit (...) als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin “Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO beschäftigt.

Herr/Frau (...) übt seine/ihre Tätigkeit fachlich unabhängig und eigenverantwortlich aus. Die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO ist vertraglich und tatsächlich gewährleistet. Er/Sie unterliegt keinen allgemeinen oder konkreten Weisungen in fachlichen Angelegenheiten, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen. Ihm/Ihr gegenüber bestehen keinerlei Vorgaben zur Art und Weise der Bearbeitung und Bewertung bestimmter Rechtsfragen. Herr/Frau (...) ist im Rahmen der von ihm/ihr für (...) zu erbringenden Rechtsberatung und -vertretung den Pflichten des anwaltlichen Berufsrechts unterworfen.”

Diese Ergänzung ist von dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben, da sie vertraglichen Charakter haben muss.

Auch muss klar werden, wer (Namen) und mit welchem Umfang die Erklärung für den Arbeitgeber abgegeben wird, die Vertretungsbefugnis (Prokura etc.) muss deutlich erkennbar sein.

 

Hinweis:

Hier gibt es bereits erste Unklarheiten. In den Unternehmen bildet sich heraus, dass die Unterschriften sowohl von der Fachabteilung wie von der Personalabteilung geleistet werden, um die Einheitlichkeit auf Arbeitgeberseite zu gewährleisten und einen entsprechenden Überblick zu behalten.

Es ist sehr sinnvoll, die Bezeichnung "Syndikusrechtsanwalt" zu wählen, damit klar wird, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es sich um eine Tätigkeit i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO handelt.

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