Die Zahl der neuen Eingänge beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ist im vergangenen Jahr mit 2.313 Sachen gegenüber dem Vorjahr (2.332 Sachen) nahezu unverändert geblieben. Dies gab die Präsidentin des BAG, Ingrid Schmidt, anlässlich des diesjährigen Jahrespressegesprächs Anfang Februar bekannt. Die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr zwischen acht und neun Monaten.

40 % der Eingänge entfielen auf Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Weitere 55 % der Eingänge entfielen auf Nichtzulassungsbeschwerden. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies einen geringfügigen Anstieg um zwei Prozent hinsichtlich der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren bzw. 2,7 % hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerden dar. Von den Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten 268 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 25,2 % gegenüber 14,3 % im Vorjahr. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 6,1 %.

Die befürchtete Prozessflut zum Mindestlohn, der im vergangenen Jahr eingeführt wurde, ist nach Angaben der BAG-Präsidentin ausgeblieben. "Es gibt keine Klagewelle", sagte Ingrid Schmidt. Das lasse den Schluss zu, dass sich die Arbeitgeber an das Gesetz hielten, wozu auch die strengen Kontrollen durch den Zoll und die "happigen" Bußgeldandrohungen beigetragen haben dürften. Bei Streitigkeiten ginge es weniger um den neuen Mindeststundenlohn, stattdessen öfters um den Wegfall oder die Anrechnung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Schmidt kündigte für den Herbst ein Grundsatzurteil des BAG zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindeststundenlohn an. Bereits von den unteren Instanzen als unzulässig eingestuft sei der Versuch von Arbeitgebern, über Änderungskündigungen bisher gewährte Sonderzahlungen im Zuge der Mindestlohneinführung zu streichen. Derartigen Änderungskündigungen sei damit ein Riegel vorgeschoben worden. Für das BAG sei dies kein Thema mehr.

[Quelle: BAG]

ZAP 5/2016, S. 202 – 208

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