Die vorstehenden Ausführungen mit dem verkürzten Überblick über die bereits Gesetz gewordenen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr und den Referentenentwurf zur elektronischen Akte in Strafsachen haben deutlich gemacht, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Sicherheit kommen wird und auch die Einführung elektronischer Akten in den Staatsanwaltschaften und Gerichten nur noch eine Frage der Zeit sein wird.

Es stehen erhebliche Veränderungen auch für die Anwaltskanzleien bevor, und zwar nicht nur in technischer, sondern vor allem in organisatorischer Hinsicht. Natürlich ist es ein technischer und organisatorischer Aufwand, die erforderlichen Umstellungen einzuleiten und durchzuführen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – und auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien – sind aber gut beraten, sich auf diese Entwicklungen so schnell wie möglich einzustellen und frühzeitig die Weichen für die notwendigen Veränderungen zu stellen. Veränderungen brauchen ihre Zeit, bis sie auch in den Köpfen der handelnden Personen angekommen sind.

Sinnvoll ist es aber ebenfalls, Veränderungen nicht pauschal abzulehnen, sondern sich darauf einzulassen und diese Veränderungen auch als Chance für konkrete Verbesserungen zu erkennen und zu nutzen. Auch wenn uns die Welt der Elektronik im beruflichen Zusammenhang noch nicht so sehr geläufig sein sollte, bietet sie doch eine Menge Potential für solche Verbesserungen.

Autor: Von weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues, Oberhausen

ZAP 5/2015, S. 263 – 278

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