Spätestens ab 1.1.2022 wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des beA für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt in Kraft treten.

 

Hinweis:

Aber bereits ab 1.1.2020 können dann die einzelnen Länder elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten verpflichtend anordnen.

Die Vorverlegung wird nur dann zulässig sein, wenn allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die freiwillige Benutzung des beA als Zugangsweg zu den Gerichten zuvor zwei Jahre lang ermöglicht wurde. Damit nimmt der Gesetzgeber auf die Erkenntnis Rücksicht, dass die entsprechenden Abläufe sowohl technisch als auch organisatorisch erst einmal ausreichend lange geübt sein müssen, bevor sie als generell verpflichtend eingeführt werden können.

Von diesem Zeitpunkt an muss also der elektronische Weg zu den Gerichten genutzt werden; die Einreichung auf den herkömmlichen Weg in Papierform ist damit ausgeschlossen.

Damit ist aber auch die Benutzung des Fax nicht mehr zulässig. Das hat zur Folge, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt jede Anwaltskanzlei die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben muss, die üblichen Korrespondenzabläufe mit den entsprechenden Gerichten nur noch elektronisch abzuwickeln.

 

Praxishinweis:

Wer dies bis dahin immer noch nicht realisiert hat, darf nicht mit einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag rechnen.

Auch die Norm des § 130d ZPO n.F. (dazu näher unter VII. 2.) bietet hier kein Schlupfloch für Technikverweigerer. Denn dort wird nur erlaubt, bei einem vorübergehenden Ausfall der technischen Einrichtung fristwahrend den Weg über die bisherige herkömmliche Kommunikation mittels Brief oder Fax zu wählen. Denn durch die im Gesetzestext gemachten Einschränkungen "aus technischen Gründen" und "vorübergehend" wird unzweifelhaft klargestellt, dass professionelle Einreicher hierdurch nicht von der Notwendigkeit entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen Ausfällen unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.

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