Der Gesetzgeber sieht vor, dass für jeden Anwalt ein Postfach einzurichten ist, da auch jeder Anwalt eine Kanzlei zu unterhalten hat, an die wirksame Zustellungen erfolgen können müssen. Aus diesem Grund werden die Kosten für die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer durch die gesamte Anwaltschaft zu tragen sein. Dabei werden die initialen Kosten für die Einrichtung der Postfächer naturgemäß höher sein als für deren dauerhafte Unterhaltung.

Die BRAK ist durch den Gesetzgeber aufgerufen, die Postfächer zu entwickeln und zu installieren. Zur Finanzierung dieses Projektes erhebt die BRAK eine Sonderumlage von jeder zugelassenen Rechtsanwältin und jedem zugelassenen Rechtsanwalt durch Einziehung von den regionalen Rechtsanwaltskammern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die für jedes Mitglied anfallenden Kosten der Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr durch die Ersparnis an Porto- und Papierkosten kompensiert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge