Derzeit gibt es noch einige offene Fragen. So hat das Gesetz keine Postfächer für Kanzleien, also Zusammenschlüsse mehrerer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorgesehen. Auch zugelassene Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben kein eigenes Postfach, obwohl sie Kammermitglieder sind. Folge ist, dass auch in größeren Einheiten mit u.U. zahlreichen einzelnen – auf den einzelnen Anwalt bezogenen – Postfächern gearbeitet werden muss.

Denkbar wäre hier eine technische Lösung, diese Postfächer dergestalt miteinander zu koppeln, dass letztlich nur ein einziger Posteingang kontrolliert werden muss. Möglichweise muss hier aber auch noch eine Präzisierung im Gesetz erfolgen.

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