Die elektronische Korrespondenz mit den Gerichten, bei denen der elektronische Rechtsverkehr eröffnet ist, erfolgt, indem das elektronische Dokument auf einem "sicheren Übermittlungsweg" an das Gericht übersandt wird. Dann genügt allein die – auch elektronische – Namenswiedergabe unter dem Schriftsatz oder der Nachricht. Die verfahrensrechtlichen Anforderungen sind dann erfüllt; die auf diesem Weg übermittelte elektronische Erklärung ersetzt so die bei Erklärungen auf Papier im Verfahrensrecht erforderliche Schriftform.

Die in der Kanzlei bereits am PC erstellten Dokumente werden in digitaler Form ohne Medienbruch unmittelbar in das Anwaltspostfach hochgeladen. Sofern dem Schriftsatz Anlagen beigefügt werden sollen, die (nur) in Papierform vorliegen, so müssen diese vorher eingescannt werden. Erforderlich ist hierzu ein Scanner. In aller Regel bedarf es hierzu keiner zusätzlichen Anschaffung, da die herkömmlichen Bürodrucker i.d.R. über eine Scanfunktion verfügen, die hierfür ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann. Gespart werden dabei sogar noch die für Papier und Druckertoner ausgelösten nicht unerheblichen Kosten für die den herkömmlichen Papierschriftsätzen beigefügten Anlagen.

Der Gesetzgeber sieht also im Versand aus dem erwähnten elektronischen Anwaltspostfach einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des Gesetzes. Dieser Weg setzt eine sichere Anmeldung bei dem Postfach mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln voraus. Eines davon wird ein Passwort sein. Das andere könnte bspw. eine aus dem Onlinebanking bekannte "mobilTAN" sein. Die Entwickler des beA beabsichtigen, mehrere Sicherungsmittel zuzulassen, unter denen der Anwalt bzw. die Anwältin wählen kann.

Nach den bisherigen Überlegungen soll der Zugang zum beA in einer ersten Stufe möglichst leicht und unkompliziert erfolgen. Denkbar ist dabei, eine sog. Portallösung zu schaffen, wie sie bspw. aus dem Bereich des Freemailing oder Onlinebanking bekannt ist. Bei diesem Zugangsweg meldet sich der Anwalt bzw. die Anwältin über einen Internetbrowser an einem Portal mit Benutzername, Passwort und einem weiteren Sicherungsmittel an. Ist die Anmeldung erfolgt, kann er einen Schriftsatz vom lokalen Computer in das Portal hochladen und von dort an das rechtwirksam an das Gericht versenden.

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