Um sicherzustellen, dass die Akten einheitlich geführt und auch zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften der verschiedenen Bundesländer ausgetauscht werden können, sollen die notwendigen Einzelheiten durch – noch zu erarbeitende – Rechtsverordnungen geregelt werden.

Entsprechende Regelungen muss es aber in andere Richtungen geben, denn die Justiz arbeitet auch mit den verschiedensten Behörden zusammen, die mehr und mehr auch ihre Akten elektronisch führen. Zu denken ist dabei einmal an Bußgeldbehörden, die Polizei, die Steuerfahndung und der Zoll als "Zulieferer" der Staatsanwaltschaft, aber auch am Verfahren beteiligte Behörden wie z.B. im Strafverfahren die Bewährungshilfe und die Jugendgerichtshilfe oder die Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren. Und bei den Fachgerichtsbarkeiten – also den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten ist immer einer der Verfahrensbeteiligten eine Behörde oder eine "öffentliche Stelle". Hier besteht noch ein großes Aufgabenfeld darin, auch in diese Richtungen eine einheitliche Struktur für den Austausch der elektronischen Akten sicherzustellen.

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