Die jüngste Entscheidung des BGH zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen ist vom Bund der Versicherten (BdV) scharf kritisiert worden. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat", urteilte Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Vereins.

Der BGH hatte am 11.2.2015 (Az. IV ZR 213/14) entschieden, dass ein Versicherer einem Versicherten keine Erläuterung dazu geben muss, wie sich die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt. Auch einen Auskunftsanspruch, der die Versicherungsnehmer in die Lage versetzen würde, den Auszahlungsbetrag auf Richtigkeit zu überprüfen, spricht der BGH den Versicherten ab. Kleinlein zeigte sich entsetzt: "Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden, denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen findet nicht statt, und wird durch diese Intransparenz verhindert". Verbraucher müssten sich stets auf die Aussage der Unternehmen verlassen ohne eine Kontrollmöglichkeit zu haben.

Der Kläger hatte sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht eine Niederlage erlitten und war vor den BGH gezogen. Bei ihm ging es um eine Kapitallebensversicherung, die 1987 abgeschlossen wurde und nach 2008 abgelaufen war. Dem Kläger war der Auszahlungsbetrag zu gering, er war der Meinung, dass die Versicherung seinen Anteil an den Bewertungsreserven unzulässig mit seinem Anspruch auf die Schlussüberschussbeteiligung verrechnet habe. Diese Praxis des Versicherers sah der BGH jedoch schon durch die Vorinstanzen zugunsten des Versicherers als geklärt an. "Die Versicherer dürfen also weiterhin das Geld der Versicherungsnehmer zwischen den Überschuss-Töpfen zu ihrem Belieben hin und herschieben", beklagte Kleinlein. "Kunden können daher künftig darauf verzichten, die Hochrechnungen zu den Überschüssen ernst zu nehmen."

Auch für das weitere Begehren des Klägers, dass der Versicherer wenigstens darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, sieht der BGH keine gesetzliche Grundlage. Hierzu meinte der BdV-Vorstand: "Die Versicherungsnehmer dürfen Beiträge zahlen, ohne erfahren zu können, ob das, was am Ende der jahrzehntelangen Vertragslaufzeit rauskommt, auch fair ist. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen!"

Kritisiert wurde vom BdV auch die Anlagepolitik der Lebensversicherer. Diese hätten den jüngsten Aktienboom "verschlafen", so dass die Versicherten nicht von der derzeitigen Börsenentwicklung profitieren könnten. In einem Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel" legte BdV-Chef Kleinlein dar, dass sich aktuell nur 3,5 % der rund 1,2 Billionen Euro an Kapitalanlagen in Aktien befänden. Gleichzeitig drücke die Kluft zwischen der höheren Verzinsung älterer Policen und dem aktuell extrem niedrigen Zinsniveau in der Eurozone auf die Ertragskraft vieler Versicherer.

[Quelle: BdV]

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