Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs – unter Anpassung an die jeweilige Situation – empfohlen (Born NZFam 2014, 351; Schnitzler FF 2011, 290, 292).
Checkliste:
□ | Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor? | ||||||||||||||||||||||
□ | Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die Ehefrau wegen eines anderen Mannes vom Ehemann getrennt hat?
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□ | Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Trennung noch intakt gewesen?
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□ | Oder war die Ehe bereits zerrüttet und man hat nur noch nebeneinander her gelebt?
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□ | Hat die Frau nach der Trennung/Scheidung eine neue Partnerbeziehung aufgenommen? Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit:
Persönliche Umstände:
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Praxishinweise:
- Die volle Darlegungs- und Beweislast trägt der Unterhaltspflichtige (ausführlich zur Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsrecht Bömelburg FF 2015, 273 und FF 2015, 350).
- Die Informationen sollten über einen längeren Zeitraum gesammelt in einer schriftlichen Aufstellung übermittelt werden, um Informationsfehler zu vermeiden (Born NZFam 2014, 351). Dabei sind möglichst genaue Angaben erforderlich (Ort, Zeit, Datum, ggf. Zeitdauer).
- Es ist jeweils genau anzugeben, wer für welche Beobachtung als Zeuge benannt werden kann.
- Auch ein Detektiv kann eingesetzt werden (BGH FamRZ 2013, 1387; Schlünder FamRZ 2013, 1389). Die angemessenen Kosten trägt der Verlierer des gerichtlichen Verfahrens (OLG FuR 2015, 613).
- Die Informationen sollten diskret behandelt werden. Bei Bekanntwerden der Nachforschungen besteht die Gefahr, dass die Ehefrau und der neue Partner ihr Verhalten ändern oder sich sogar pro forma trennen (Born NZFam 2014, 351).
- Zu Bedenken ist auch, dass unwahre Angaben im gerichtlichen Verfahren ein strafbares Verhalten darstellen können.
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