Eine neue EU-Regelung soll Frauen ab Februar dieses Jahres besser vor häuslicher Gewalt schützen. Im Verbraucherrecht gelten zudem verschärfte Vorschriften für Kosmetikhersteller und Wasserversorger. Im Einzelnen:

  • Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen

Am 1. Februar ist auch in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft getreten (sog. Istanbul-Konvention). Das Übereinkommen enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Zugleich zielt die Konvention auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. So können sie etwa Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

  • Neue Trinkwasser-Verordnung

Bereits ab 9. Januar ist die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften in Kraft, die eine umfassende Änderung der Trinkwasserverordnung sowie eine Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung umfasst. Wasserversorger müssen nun u.a. über Aufbereitungsstoffe und verwendete Materialien informieren; Versorgungsanlagen dürfen nicht mehr zweckentfremdet werden.

  • Kosmetika-Inhaltsstoffe

Am 24. Februar wird eine Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wirksam, wonach keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die Verbraucher aus Versehen einatmen könnten. Zinkoxid-Partikel, etwa in Sprays, stehen in Verdacht, Lungenentzündungen hervorzurufen.

[Quelle: Bundesregierung]

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