(LG Bremen, Urt. v. 31.8.2016 – 1 O 969/15) • Sogenannte ticketdirekt-Klauseln im Online-Tickethandel, wonach dem Besteller bei der Wahl einer bestimmten Versandart weitere Kosten „inkl. Bearbeitungsgebühr“ bzw. bei der Wahl der Option des Tickets zum Selbstausdruck eine Servicegebühr berechnet werden, sind gem. § 307 BGB unwirksam. Hinweis: Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale, die diese Klausel für unzulässig hielt. In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Ticketplattform für die "print@home"-Option eine "Servicegebühr" i.H.v. 2,50 EUR verlangt sowie für einen "Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr" ein Entgelt i.H.v. 29,90 EUR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung ist beim OLG Bremen anhängig (Az. 2 U 112/16).

ZAP EN-Nr. 117/2017

ZAP F. 1, S. 163–163

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge