(SG Dortmund, Urt. v. 2.11.2016 – S 17 U 955/14) • Weicht ein Motorradfahrer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem ihm die Vorfahrt nehmenden Fahrradfahrer aus, handelt es sich um eine den Arbeitsunfallversicherungsschutz begründende Rettungshandlung.
ZAP EN-Nr. 135/2017
ZAP F. 1, S. 168–168
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