(LG Berlin, Urt. v. 17.12.2016 – 20 O 172/15) • Der Erbe, der zugleich Sorgeberechtigter eines 15-jährigen Kindes war, ist berechtigt, den Zugang zu dessen Netzwerk-Account zu fordern. Weder Vorschriften des Datenschutzes noch Persönlichkeitsrechte Dritter stehen dem entgegen. Hinweis: Geklagt hatte eine Mutter auf Einräumung des Nutzungsrechts an dem Facebook-Konto ihrer Tochter, von dem sie sich etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall erhoffte, dass es sich um einen Suizid handelte.

ZAP EN-Nr. 149/2016

ZAP 4/2016, S. 159 – 159

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge