Bereits am 1.10.2014 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen (BT-Drucks. 18/3121). Durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse sollen Mieten bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Bundesländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen. Außerdem soll künftig derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist. Das Gesetzespaket soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten (kritisch zu dem Vorhaben etwa Schultz ZRP 2014, 37 ff.).

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