(BGH, Urt. v. 4.12.2019 – IV ZR 323/18) • Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind deren Erfolgsaussichten grds. nur am Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu messen. Hinweis: Der Kläger des Ausgangsverfahrens leidet an einer Kryptozoospermie und kann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen; er nahm seinen privaten Krankenversicherer erfolgreich auf Erstattung der Kosten (ca. 17.500 EUR) für insgesamt vier Behandlungszyklen einer IVF und anschließenden Embryotransfer in Anspruch. Grund für die Leistungsablehnung der Krankenversicherung war das Alter der Ehefrau des Klägers mit 44 Jahren.

ZAP EN-Nr. 55/2020

ZAP F. 1, S. 122–123

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