Am 10. Januar ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Roman Herzog im Alter von 82 Jahren verstorben. Prof. Herzog habilitierte 1964 und hatte seit 1969 den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne, deren Rektor er in den Jahren 1971 und 1972 war. 1973 wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, 1978 zunächst Minister für Kultur und Sport und später Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Im Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Herzog zum Vizepräsidenten des BVerfG und Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Seine Ernennung zum Präsidenten des Gerichts folgte 1987. Unter seinem Vorsitz fielen zahlreiche wichtige Entscheidungen. Hierzu gehören beispielsweise der "Brokdorf-Beschluss" zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit, die Entscheidung zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, die Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum, ein Grundsatzurteil zur Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein Urteil zur Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone und ein Beschluss zur Strafbarkeit des Leugnens der Judenverfolgung. Im Mai 1994 wurde Roman Herzog zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Dieses Amt übte er bis zum Jahr 1999 aus. Das Wirken und die Verdienste von Prof. Dr. Herzog wurden mit zahlreichen nationalen und internationalen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt.

[Quelle: BVerfG]

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