Nach dem Skandal um "gekaufte Examenslösungen" in Niedersachsen (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 20/2015, S. 1059) hat das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) entschieden, den "ehrlichen Kandidaten" zu erlauben, die vom Justizskandal betroffenen Klausuren zu wiederholen. Man wolle den Referendaren ein langes Hauptsacheverfahren nicht zumuten, so die Begründung.

Der inzwischen verurteilte Richter und ehemalige Referatsleiter des Prüfungsamtes, Jörg L., hatte im Strafprozess eingeräumt, mehreren Referendaren Lösungen für Klausuren des Zweiten Staatsexamens angeboten und geliefert zu haben. Nach einer Überprüfung der Klausuren durch das Justizministerium war 15 Absolventen dann das Zweite Examen nachträglich aberkannt worden. Zwischenzeitlich waren aber auch einige "ehrliche" Kandidaten vor Gericht gezogen. Sie machten geltend, dass durch die Klausuren der Referendare, welche die Lösungen zuvor erworben hatten, die Bewertungsmaßstäbe zu ihren Lasten verzerrt worden seien.

Nun sollen sie ihre Klausuren wiederholen dürfen. Es komme letztlich nicht darauf an, ob man hier einen prüfungsrechtlich relevanten Fehler bejahe, so Rainer Petzold, Präsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes. Die Klärung dieser Frage werde möglicherweise Jahre dauern, die den Kandidaten nicht zugemutet werden könne. Das LJPA sehe sich in der Pflicht, die Verantwortung für die möglichen prüfungsrechtlichen Auswirkungen des Korruptionsfalles auf die Prüfungsergebnisse anderer Prüflinge zu übernehmen.

Betroffen sind rund 500 Prüflinge, die rund 2.600 Klausuren aus dem Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2014 wiederholen können. Diese können nur die betroffenen Prüfungsleistungen wiederholen, nicht die gesamte Prüfung. Das LJPA will eine angemessene Vorbereitungszeit auf die neu abzulegenden Prüfungen gewähren. Die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen in Kürze angeschrieben werden.

[Quelle: Nds. Min. d. Justiz]

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