Seit dem 18. Januar können Krankenpfleger, Apotheker, Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler ihren Beruf einfacher als bisher in einem anderen Land der EU ausüben. Möglich macht dies der neue Europäische Berufsausweis (EBA).

Elżbieta Bieńkowska, die EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleinere sowie mittlere Unternehmen erläuterte bei der Vorstellung des Ausweises: "Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur den Fachleuten nutzt, sondern auch den Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen. Das macht ihn zu einem weiteren Vorteil des Binnenmarkts."

Die Kommission verweist darauf, dass der Europäische Berufsausweis kein Ausweisdokument im eigentlichen Sinne ist, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er sei benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermögliche es, einen Antrag online zu verfolgen. Er stelle einen elektronischen Nachweis dafür dar, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt worden bzw. dass die Voraussetzungen erfüllt seien, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

Das System beinhaltet auch Absicherungen gegen Missbrauch: So soll ein Warnmechanismus sicherstellen, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend vor unqualifizierten Berufsangehörigen geschützt sind. So verpflichtet der Vorwarnmechanismus die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats etwa dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage der demnächst gewonnenen praktischen Erfahrungen mit dem EBA soll dann entschieden werden, ob der Berufsausweis zukünftig auch auf andere Berufsgruppen ausgeweitet werden kann.

[Quelle: EU-Kommission]

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