(BGH, Beschl. v. 19.9.2019 – IX ZB 2/18) • Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist i.d.R. kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrags.

ZAP EN-Nr. 727/2019

ZAP F. 1, S. 1287–1287

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