In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen den Verbraucherschutz und den sozialen Sektor. Im Einzelnen:

  • Zahlungsverkehr

Seit Mitte November gilt europaweit ein einheitlicher Rechtsrahmen für SEPA-Echtzeitüberweisungen. Per Online-Banking oder mit dem Handy können Verbraucher und Unternehmen in Kürze sekundenschnelle Überweisungen auslösen, und zwar rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Das Verfahren umfasst Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Allerdings sind die Starttermine von Bank zu Bank unterschiedlich, da einige Institute noch an der Umsetzung arbeiten.

  • Telefon- und Internetverträge

Ab Dezember müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen ihre Bestandskunden auch auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dies gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei müssen die Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

  • Abkommen über soziale Sicherheit mit Albanien

Am 1. Dezember ist das gemeinsame Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit in Kraft getreten. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert. Er gilt für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.

[Quelle: Bundesregierung]

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