Die Bundesregierung will die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA und der VG Wort in weiten Bereichen neu regeln. Sie hat dazu am 11. November einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem sie zugleich die EU-Vorgaben zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten aus dem vorigen Jahr umsetzen will. Über diese Vorgaben hinaus enthält der Entwurf weitere Verbesserungen für die Urheber.

Das geplante Gesetz, das das bisherige Urheberwahrnehmungsgesetz und die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung ablösen wird, soll vor allem die Verwertungsgesellschaften transparenter gestalten und den von ihnen vertretenen Künstlern mehr Mitbestimmungsrechte einräumen. Geplant ist daher, die Vorschriften über die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu modernisieren und an die künftige Zusammenarbeit mit europäischen Aufsichtsbehörden anzupassen.

Neue Verwertungsformen wie etwa Online-Streamingdienste haben zudem die Notwendigkeit aufgezeigt, eine zentralisierte, europaweite Vergabe von Nutzungsrechten zu organisieren. Hierfür sollen dem Entwurf zufolge Lizenz- und Verarbeitungszentren geschaffen werden.

Die Neuregelung soll es zudem ermöglichen, rascher Tarife für Vergütungspauschalen aufzustellen: Die bisherige Pflicht, vorab über einen Gesamtvertrag zu verhandeln, wird gestrichen. Stattdessen sollen die beteiligten Parteien in einem Schiedsstellenverfahren ermitteln, welche Nutzungen von Geräten und Speichermedien zu vergüten sind.

Um die Ansprüche der Künstler aus dieser Privatkopievergütung abzusichern, sieht das Gesetz zudem die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung vor. Diese kann von der Schiedsstelle beim DPMA – etwa in Form einer Bankbürgschaft – angeordnet werden.

Unmittelbar nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs ist ein EuGH-Urteil ergangen, in der die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften teilweise für europarechtswidrig erklärt wurde (s. ZAP EN-Nr. 874/2015, in diesem Heft). Nicht auszuschließen ist daher, dass das Vorhaben mit Blick auf diese Entscheidung noch einige Änderungen erfahren wird.

[Red.]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge